Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Jede Person, die den erfindergarden betritt, und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, erkennt die Benutzungsordnung an und akzeptiert diese.
2. Alle NutzerInnen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von der Fachberatung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Fachberatung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
3. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des erfindergardens so z. B. die Nutzung der Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Alle NutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
5. Alle NutzerInnen sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Die NutzerInnen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind Andreas Kopp unverzüglich zu melden.
6. Der „erfindergarden“ und damit Andreas Kopp haftet für Personen- und Sachschäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge (Haftpflicht- und Sachversicherungen) sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch Andreas Kopp oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/innen, Aufsichtspersonen u. ä.).
Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber Andreas Kopp geltend zu machen.
7. Anweisungen der Aufsichtspersonen sind Folge zu leisten, anderenfalls kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
8. „erfindergarden“ und damit Andreas Kopp haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen von Andreas Kopp oder einer anderen Aufsichtspersonen u.ä. oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung/Anlagen (insbesondere ihrer Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) entstanden sind.
9. Eltern, die ihre Kinder der Kinderwerkstatt anvertrauen, sind verpflichtet, ihre Kinder ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Anordnungen der erfindergarden Betreuer befolgt werden müssen.
10. Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
11. Im erfindegarden herrscht Rauchverbot.
12. Jugendliche unter 18 Jahre dürfen im erfindergarden keinen Alkohol trinken.