Sollte ein geliehener Gegenstand durch Fahrlässigkeit, Fehlbedienung, Ungeschicklichkeit oder Frost beschädigt werden, sage uns bei der Rückgabe Bescheid und wir nehmen dann den Schaden auf. Wir versuchen das Objekt dann zu reparieren. Die dafür entstehenden Kosten stellen wir dir in Rechnung. Solltest du den Gegenstand verlieren oder er gestohlen werden, weil du deine Obhutspflicht verletzt hast oder wenn der Gegenstand nicht mehr reparierbar ist, besorgen wir den Gegenstand noch einmal und stellen dir den Zeitwert des Gegenstandes in Rechnung. Rechtlich können wir dir nicht den Neuwert des Gegenstandes in Rechnung stellen sondern nur den Zeitwert.